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106 SITTEN UND GEBRÄUCHE . rothem Kaschmir, möglichst reiche Mädchenkleider und auffallen-
den
Frauenschmuck, der den Blick auf sich ziehen und so von sei-
ner
Person abwenden soll. Ein schön aufgeputztes Pferd wird ge-
liehen
, um ihn zu tragen. Mit einem gestickten Taschentuche
muss er sein Gesicht halb verdecken. Der Barbier, der die Opera-
tion
vollzieht, und Musikanten schreiten voran. Oft werden zwei
Knaben zugleich im Aufzuge herumgeführt.

Die Mädchen werden im 12ten oder 13ten, manchmal schon im
10ten Jahre verheirathet. Durch Verwandte oder Vermittlerinnen
wird dem Jünglinge die Braut ausgesucht, die er, wenn sie nicht
einem ganz geringen Stande angehört, erst bei der Hochzeit zu
sehen bekommt. Ist Alles in Ordnung, so muss der Heirathscandidat
den Brautschatz, in mittleren Kreisen etwa 160 Thaler, wenn die
Braut eine Jungfer ist (bei Wittwen weniger), zahlen. Gewöhnlich
wird der Summe, um die weidlich gehandelt wird, sogleich
erlegt, während für den Fall des Todes des Gatten, oder wenn
er sich gegen ihren Willen von ihr scheidet, für sie festgestellt
wird. Nun wird der Ehecontract geschlossen. Bei dem Brautzuge
wird die Braut in ihren besten Kleidern vor der Hochzeit ins Bad
geführt. Diese Procession wird Zeffet et Hammâm genannt.
Voran gehen einige Musikanten mit 1 oder 2 Hoboen und Trom-
meln
verschiedener Art; dann folgen einige verheirathete Freun-
dinnen
und Verwandte der Braut paarweise gereiht, und hinter die-
sen
eine Anzahl junger Mädchen. Die Kleidung, welche die Braut
trägt, verhüllt sie vollständig; sie pflegt in einen Kaschmirshawl
gänzlich eingewickelt zu sein, und auf ihrem Kopf sitzt eine kleine
Mütze oder Krone von Pappe. Den Zug, der sich sehr langsam
fortbewegt, beschliessen Musikanten. Das Freudengekräh, das
Frauen niederer Stände bei jeder besonders ergreifenden Hand-
lung
ausstossen, heisst zaghârît. Derselbe Zug durchschreitet die
Strassen, wenn die Braut in das Haus des Gatten geführt wird.

Nicht minder auffallend wie die Hochzeitsprocessionen sind die
Leichenzüge. Wenn der Tod am Morgen stattfindet, so wird die
Leiche am selben Tage begraben, sonst am folgenden. Nachdem
der Leichnam gewaschen und von der Familie und den Klageweibern
(noddábe’s) beklagt ist, nachdem Schulmeister (fikîh’s) Suren aus
dem Korân neben ihm gelesen und man die Oeffnungen des Lei-
bes
, Ohren, Nasenlöcher etc. mit Baumwolle verstopft und ihm
das weisse oder grüne Sterbehemd angezogen hat, trägt man den
Todten in feierlichem Aufzuge hinaus. Zuerst kommen etwa sechs
oder mehr arme Männer, meistens Blinde, die zwei und zwei oder
drei und drei zusammengehen und langsamen Schrittes wandelnd
das Glaubensbekenntniss: Es gibt keinen Gott ausser Gott; Mo-
hammed
ist Gottes Gesandter; Gott sei ihm günstig und bewahre
ihn singen. Die Bahre wird mit dem Kopf voran eine kurze Strecke
von 3 oder 4 Freunden des Verstorbenen getragen, die später von
anderen abgelöst werden. Hinter der Bahre gehen die trauernden